Schalldämpfer sind grundsätzlich verboten, jedoch sind Jäger mit gültiger Jagdkarte, bei regelmäßiger Jagdausübung vom Schalldämpferverbot ausgenommen.
Wichtig: Verliert die Jagdkarte ihre Gültigkeit, muss der Schalldämpfer innerhalb von 6 Monaten einem Berechtigten überlassen werden.
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