Wer ist dazu befugt, in Rheinland-Pfalz die Notzeit auszurufen?
Antwort anzeigen
In Rheinland-Pfalz kann die untere Jagdbehörde die Notzeit ausrufen, auf Antrag des Kreisjagdberaters und im Einvernehmen mit der Veterinärbehörde.
Frage anzeigen