Wer ist dazu befugt, in Rheinland-Pfalz die auszurufen?

Rheinland-Pfalz

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In Rheinland-Pfalz kann die die ausrufen, auf Antrag des Kreisjagdberaters und im Einvernehmen mit der Veterinärbehörde.

Rheinland-Pfalz

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