Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt

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In Sachsen-Anhalt bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, sofern sie mindestens 250 Hektar umfassen.

Das liegt bei der , die es selbst ausüben oder verpachten kann.

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