Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Sachsen-Anhalt.
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In Sachsen-Anhalt bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, sofern sie mindestens 250 Hektar umfassen.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
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