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Was passiert mit dem Jugendjagdschein bei Vollendung des 18. Lebensjahres?

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  • Der Jugendjagdschein befähigt bei Vollendung des 18. Lebensjahres zur Ausstellung eines 'normalen' Jagdscheins
  • Dieser Jagdschein muss gesondert bei der Behörde beantragt werden

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