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Welche Mengenbegrenzungen
gelten
beim Kirren in Niedersachsen?
Niedersachsen
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Maximal
4 kg
heimische Feld-, Baum- und sonstige Waldfrüchte pro
Kirrung
.
Höchstens
eine Kirrstelle
je angefangene
50 Hektar
bejagbare Fläche (für
Schalenwild)
.
Niedersachsen
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