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Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Niedersachsen?

Niedersachsen

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  • Maximal 4 kg heimische Feld-, Baum- und sonstige Waldfrüchte pro Kirrung.
  • Höchstens eine Kirrstelle je angefangene 50 Hektar bejagbare Fläche (für Schalenwild).
Niedersachsen

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