Welche Kennzeichnungen sind gemäß § 24 WaffG auf einer vorgeschrieben?

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  1. Name, Firma oder Marke des Waffenherstellers
  2. Herstellungsland (zweistelliges Kürzel)
  3. Munitions- oder Kaliberbezeichnung
  4. Einfuhrland und -jahr (bei Importwaffen)
  5. Fortlaufende Nummer (Seriennummer)

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