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Wann ist der Jagdausübungsberechtigte für die Haftung von Wildschäden in seinem Jagdgebiet im Burgenland ausgenommen?

Burgenland (Österreich)

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Der Jagdausübungsberechtigte haftet nicht für:

  • Wildschäden auf Grundstücken mit Jagdruhe
  • Schäden durch ganzjährig geschonte Wildarten

Zusätzlich gilt eine Höchsthaftungsgrenze von 30 Euro pro ha Jagdgebietsfläche und Jahr.

Burgenland (Österreich)

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