Unter welchen Umständen darf ein JägerWildbret an andere Personen verkaufen?
Oberösterreich (Österreich)
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Wenn die Kühlung eingehalten wird, ist eine Weitergabe „in der Decke“ erlaubt; grob zerlegt evtl. bei Direktvermarktung; verarbeitete Produkte (z.B. Wurst) sind gewerblich und somit nicht zulässig.