Du bist im Wald und triffst einen schwer verletzten Wanderer. Sein Leben hängt davon ab, dass er schnell ins Krankenhaus kommt. Weit und breit kein Auto – außer eines mit Schlüssel im Zündschloss. Darfst du es benutzen?
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Ja! Das ist ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB), weil das Leben eines Menschen ein höherwertiges Rechtsgut ist als das Eigentum am Auto.
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