Unterliegt der Marderhund in Baden-Württemberg dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Ja, der Marderhund unterliegt in Baden-Württemberg dem Jagdrecht. Er hat eine ganzjährige Jagdzeit (§ 10 DVO JWMG, Fassung ab 22.01.2026).
Der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG
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