Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Unterliegt der Marderhund in Baden-Württemberg dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?

Baden-Württemberg

Antwort anzeigen

Ja, der Marderhund unterliegt in Baden-Württemberg dem Jagdrecht. Er hat eine ganzjährige Jagdzeit (§ 10 DVO JWMG, Fassung ab 22.01.2026).

Der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG / § 41 Abs. 3 JWMG) ist zwingend zu beachten.

Baden-Württemberg

Frage anzeigen