Unterliegt der Marderhund in Baden-Württemberg dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Der Marderhund unterliegt dem Jagdrecht in Baden-Württemberg. Die Jagdzeit ist vom 1. Juli bis 15. Februar, Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden, außer während der Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April.
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