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Wie sind die Regelungen für das Ruhen der Jagd in Salzburg?

Salzburg (Österreich)

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  • Wild darf verfolgt und gefangen, aber nicht erlegt werden
  • Umschlossene Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung des Grundbesitzers betreten werden
  • Verweigert der Grundbesitzer die Zustimmung, muss er dem Wild Auswechselmöglichkeit geben bzw. verendetes Wild herausgeben
  • Bezirksverwaltungsbehörde kann zeitlich beschränkte Ausnahmen von der Jagdruhe verfügen (wenn öffentliche Interessen, Interessen des Grundbesitzers oder besondere jagdliche Gründe dies erfordern)

Salzburg (Österreich)

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