Wie sind die Regelungen für das Ruhen der Jagd in Salzburg?
Salzburg (Österreich)
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Wild darf verfolgt und gefangen, aber nicht erlegt werden
Umschlossene Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung des Grundbesitzers betreten werden
Verweigert der Grundbesitzer die Zustimmung, muss er dem Wild Auswechselmöglichkeit geben bzw. verendetes Wild herausgeben
Bezirksverwaltungsbehörde kann zeitlich beschränkte Ausnahmen von der Jagdruhe verfügen (wenn öffentliche Interessen, Interessen des Grundbesitzers oder besondere jagdliche Gründe dies erfordern)