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Unter welchen Voraussetzungen kann ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk geteilt werden?

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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist unter folgenden Bedingungen teilbar:

  • Die Jagdgenossenschaft fasst einen entsprechenden Beschluss.
  • Jeder Teil erreicht die gesetzliche Mindestgröße (in der Regel 250 ha, bundeslandabhängig).
  • Die zuständige Jagdbehörde erteilt die Genehmigung.

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