Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für bei der Jagd in Österreich?

Oberösterreich (Österreich)

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sind grundsätzlich nach § 17/Abs. 1 WaffG (Kategorie A). Ausnahme: Inhaber einer gültigen Jagdkarte und regelmäßig ausgeübte Jagd (§ 17 Abs. 3b WaffG). Überlassung an Jagdkarteninhaber erfolgt ohne Meldepflicht (§ 28 WaffG); kein Eintrag im ZWR.

Oberösterreich (Österreich)

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