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Ein Wildschaden wird nach 3 Monaten gemeldet, ist dieser noch ersatzpflichtig?

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Nein, der Schaden muss spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde angemeldet werden, andernfalls erlischt die Ersatzpflicht.

MerkeAusgenommen sind Wildschäden im Forst.

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