Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in der Steiermark?

Steiermark (Österreich)

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  • Obmann (Jagdleiter): Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter: Nur physische Personen mit gültiger Jagdkarte; mindestens Hälfte der Gesellschafter muss Jagdkarte seit mindestens 5 Jahren
  • Mitgliederbegrenzung: Keine explizite gesetzliche Begrenzung; ordnungsgemäße muss jedoch möglich sein
Steiermark (Österreich)

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