Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in der Steiermark?
Steiermark (Österreich)
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Obmann (Jagdleiter): Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
Jagdgesellschafter: Nur physische Personen mit gültiger Jagdkarte; mindestens Hälfte der Gesellschafter muss Jagdkarte seit mindestens 5 Jahren besitzen
Mitgliederbegrenzung: Keine explizite gesetzliche Begrenzung; ordnungsgemäße Jagdausübung muss jedoch möglich sein