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In Ihrem Revier in Steiermark meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?

Steiermark (Österreich)

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Nein, der Anspruch auf Schadenersatz ist erloschen, da die Meldung zu spät erfolgte.

Steiermark (Österreich)

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