Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein

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In Schleswig-Holstein setzt sich der gemeinschaftliche Jagdbezirk aus allen Grundflächen einer Gemeinde zusammen, die nicht zu einem gehören, sofern diese mindestens 250 Hektar umfassen.

Das liegt bei der , die es entweder selbst ausübt oder an einen Pächter verpachtet.

Schleswig-Holstein

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