Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Schleswig-Holstein.
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In Schleswig-Holstein setzt sich der gemeinschaftliche Jagdbezirk aus allen Grundflächen einer Gemeinde zusammen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, sofern diese mindestens 250 Hektar umfassen.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es entweder selbst ausübt oder an einen Pächter verpachtet.
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