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Was passiert bei einem Wechsel des Grundeigentümers mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag?

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  • Grundsatz: "Kauf bricht nicht Pacht" – ein Wechsel des Grundeigentümers hat keinen Einfluss auf einen bestehenden Jagdpachtvertrag
  • Erwerber des Grundstücks: Der neue Eigentümer bleibt an den bestehenden Jagdpachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt
  • Ausnahmen: Das Kündigungsrecht des Erwerbers ist ausgeschlossen bei Teilversteigerung eines Jagdbezirks

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