Was geschieht bei einem Wechsel des Grundeigentümers mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag, und ab wann kann eine durch Zukauf von Flächen neu entstandene Eigenjagd vom Eigentümer selbst jagdlich genutzt werden, wenn diese Flächen verpachtet sind?
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Grundsatz:
"Kauf bricht nicht Pacht" – ein Wechsel des Grundeigentümers hat keinen Einfluss auf einen bestehenden Jagdpachtvertrag (§ 14 BJG).
Ein Eigentumswechsel hat keinen Einfluss auf den Fortbestand eines laufenden Pachtvertrages.
Eine durch Zukauf von Flächen neu entstandene Eigenjagd kann vom Eigentümer selbst erst nach Ablauf des bestehenden Jagdpachtvertrages auf den zugekauften Flächen jagdlich genutzt werden.
Erwerber des Grundstücks:
Der neue Eigentümer bleibt an den bestehenden Jagdpachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt.
Ausnahmen:
Das Kündigungsrecht des Erwerbers ist ausgeschlossen bei Teilversteigerung eines Jagdbezirks.