Was passiert bei einem Wechsel des Grundeigentümers mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag?
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Grundsatz: "Kauf bricht nicht Pacht". Ein Wechsel des Grundeigentümers hat keinen Einfluss auf einen bestehenden Jagdpachtvertrag.
Erwerber des Grundstücks: Der neue Eigentümer bleibt an den bestehenden Jagdpachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt.
Ausnahmen: Das Kündigungsrecht des Erwerbers ist ausgeschlossen bei Teilversteigerung eines Jagdbezirks.