Was passiert bei einem des Grundeigentümers mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag?

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  • Grundsatz: "Kauf bricht nicht Pacht". Ein des Grundeigentümers hat keinen Einfluss auf einen bestehenden Jagdpachtvertrag.
  • Erwerber des Grundstücks: Der neue Eigentümer bleibt an den bestehenden Jagdpachtvertrag gebunden und wird Mitglied der , wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt.
  • Ausnahmen: Das Kündigungsrecht des Erwerbers ist ausgeschlossen bei Teilversteigerung eines .

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