Was passiert bei einem Wechsel des Grundeigentümers mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag?
Antwort anzeigen
Grundsatz: "Kauf bricht nicht Pacht" – ein Wechsel des Grundeigentümers hat keinen Einfluss auf einen bestehenden Jagdpachtvertrag
Erwerber des Grundstücks: Der neue Eigentümer bleibt an den bestehenden Jagdpachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt
Ausnahmen: Das Kündigungsrecht des Erwerbers ist ausgeschlossen bei Teilversteigerung eines Jagdbezirks