Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Sachsen.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Sachsen umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und mindestens 250 Hektar zusammenhängend sind.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die das Recht selbst ausüben oder verpachten kann.
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