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Muss jedes Jagdgebiet in Oberösterreich einen Jagdhund haben? Was ist die Besonderheit?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Bis 1.500 ha: 1 brauchbarer Jagdhund pro Jagdgebiet
  • Je weitere 1.000 ha: 1 weiterer brauchbarer Jagdhund
  • Rotwildgebiete: Bei überwiegendem Rotwildbestand (1.000 – 2.000 ha) 1 für Schweißfährte brauchbarer Jagdhund
  • Ab 2.000 ha: Ein weiterer brauchbarer Jagdhund je weitere 2.000 ha
  • Meldepflicht: Meldung an Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
Oberösterreich (Österreich)

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