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Erläutern Sie die gesetzlichen Grundpfeiler des Naturschutzes!

Oberösterreich (Österreich)

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OÖ Naturschutzgesetz: Alle nicht jagdbaren Tiere stehen unter Naturschutz -- in jeder Entwicklungsform (Eier, Larven, Jungtiere, Adulte)

FFH-Richtlinie (EU):

  • Steht über dem Landesgesetz
  • Schutz von Lebensräumen und wildlebenden Tier-/Pflanzenarten
  • Verbot der Verschlechterung des Erhaltungszustandes Natura 2000: Zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU, von Mitgliedstaaten auszuweisen

Vogelschutzrichtlinie: Erhaltung heimischer Vogelarten durch Schutz der Tiere, Eier, Bruten und Vogelschutzgebiete

Oberösterreich (Österreich)

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