Ist die Jagd mit Nachtsicht-Vorsatz- oder -Aufsatzgeräten auf Haarraubwild im Saarland erlaubt?
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Ja, die Bejagung von Haarraubwild mit Nachtsicht-Vorsatz- und -Aufsatzgeräten ist im Saarland zulässig. Nachtzielgeräte mit integriertem Absehen bleiben jedoch verboten.
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