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Welche Taubenarten unterliegen dem Jagdrecht und welche davon dürfen bejagt werden?

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  • Dem Jagdrecht unterliegen alle vier heimischen Wildtaubenarten:
    • Ringeltaube
    • Türkentaube
    • Turteltaube
    • Hohltaube
  • Von diesen dürfen bejagt werden:
    • Ringeltaube
    • Türkentaube (je nach Bundesland)

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