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Welchem Recht unterliegt der Graureiher in Bayern und unter welchen Bedingungen darf er bejagt werden?

Bayern

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In Bayern unterliegt der Graureiher dem Jagdrecht.

  • Der Graureiher darf vom 16.09. bis zum 31.10. bejagt werden.
  • Die Bejagung ist im Umkreis von bis zu 200 m um geschlossene Gewässer zulässig.
  • Der Abschuss dient folgenden Zwecken:
    • Schutz der heimischen Tierwelt
    • Abwendung wirtschaftlicher Schäden
Bayern

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