strenger Schutz
Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz eine spezielle Schutzkategorie des besonderen Schutzes. Eine Kennzeichnung findet sich in der Bundesartenschutzverordnung. Sie beinhaltet neben Zugriffsverboten (alle besonders geschützten Arten) auch Störungsverbote.
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