Welches der folgenden Szenarien stellt nach dem Wiener Jagdgesetz einen grundlegenden Jagdverstoß dar?
Das bloße Mitführen einer entladenen Schusswaffe auf öffentlichen Straßen im Jagdgebiet
Die Bejagung von Raubwild in einem Waldrevier ohne ausdrückliche schriftliche Einzelbewilligung
Die Erlegung von Schwarzwild in den frühen Morgenstunden während der Schusszeit
Das Jagen in Parkanlagen oder auf Friedhöfen entgegen den Bestimmungen zur Jagdruhe