Welcher rechtlichen Einordnung unterliegt die Haustaube im Gegensatz zu den heimischen Wildtaubenarten?
Sie unterliegt als domestizierte Art ausschließlich dem Landwirtschaftsrecht.
Sie unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht.
Sie unterliegt dem Forstrecht, da sie als potenzieller Forstschädling eingestuft wird.
Sie gilt als jagdbares Federwild, ist jedoch ganzjährig geschont.