Welche Aussage zur Gamsblindheit bei Gams- und Steinwild ist aus jagdpraktischer Sicht korrekt?
Die Übertragung kann indirekt über Fliegen erfolgen und das Wildbret erkrankter Stücke ist genusstauglich.
Die Erkrankung führt lediglich zu einer kurzzeitigen Sehschwäche, weshalb kranke Stücke im Sinne der Bestandsstützung zu schonen sind.
Die Gamsblindheit wird ausschließlich durch direkten Körperkontakt übertragen und befällt im Alpenraum niemals Steinwild.
Da es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung handelt, muss das gesamte Wildbret zwingend verworfen werden.