Wie ist die rechtliche Situation bezüglich der Kirrung von Schwarzwild im Bundesland Niederösterreich geregelt?
Die Schwarzwildkirrung ist nur während der Notzeit gestattet.
Die Schwarzwildkirrung ist nur in staatlichen Forstbetrieben zulässig.
Die Schwarzwildkirrung ist in Niederösterreich generell verboten.
Die Schwarzwildkirrung ist in Niederösterreich erlaubt.