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Was ist in Kärnten gemäß K-JG 2000 für eine rechtlich abgesicherte, grenzüberschreitende Verfolgung von krankgeschossenem Wild zwingend erforderlich?
Was ist in Kärnten gemäß K-JG 2000 für eine rechtlich abgesicherte, grenzüberschreitende Verfolgung von krankgeschossenem Wild zwingend erforderlich?