Welche spezifischen Anforderungen gelten gemäß den Hygienevorschriften für das Kühlen und Ausweiden von Kleinwild, das für die Direktvermarktung bestimmt ist?
Eine aktive Kühlung ist ausnahmslos immer zwingend erforderlich, wobei eine Temperatur von genau 0°C erreicht werden muss.
Das Ausweiden darf erst nach der vollständigen Auskühlung auf +10°C erfolgen, um eine Verunreinigung des Muskelfleisches zu verhindern.
Kühlung auf maximal +7°C innerhalb von 24 Stunden, wobei Magen und Darm erst in der Wildkammer entfernt werden dürfen.
Kühlung auf maximal +4°C innerhalb angemessener Zeit sowie die baldmögliche Entfernung von Magen und Gedärmen.