Ein Jäger stellt bei der Untersuchung eines erlegten Stückes Wild einen offenen Knochenbruch fest, der nicht durch den Schuss verursacht wurde. Welche fachlich korrekte Entscheidung muss gemäß den Fleischhygienevorschriften getroffen werden?
Das Stück weist ein bedenkliches Merkmal auf und muss zwingend einer amtlichen Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt zugeführt werden.
Ein offener Knochenbruch ist nur dann als bedenklich einzustufen, wenn er mit einer sichtbaren Entzündung der umliegenden Gelenke einhergeht.
Das betroffene Gliedmaß muss lediglich großzügig entfernt werden; das restliche Wildbret ist danach ohne weitere Untersuchung verkehrsfähig.
Solange das Tier keine Anzeichen von Abmagerung zeigt, ist der Knochenbruch als rein lokales Trauma ohne Bedeutung für die Fleischhygiene zu werten.