In welchem Zeitraum ist das Anlegen von Kirrungen für Rotwild in Niederösterreich zulässig?
Nur während der Notzeit vom 1. Jänner bis zum 30. April.
Vom 1. August bis zum 30. November.
Vom 1. September bis zum 31. Dezember.
Ganzjährig, sofern kein anderes Futter angeboten wird.