Was versteht man unter einer Wildschadensdeckelung in einem Jagdpachtvertrag?
Eine Versicherungsklausel, die den Pächter von der Haftung befreit, sobald der Schaden durch Schwarzwild verursacht wurde.
Eine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass Wildschaden grundsätzlich nur bis zur Höhe der dreifachen Jahrespacht eingeklagt werden kann.
Eine vertragliche Vereinbarung, die die finanzielle Ersatzpflicht des Pächters für Wildschäden auf einen festgelegten Maximalbetrag begrenzt.
Die Verpflichtung des Verpächters, sämtliche Wildschäden zu übernehmen, sofern der Pächter den Abschussplan zu 100 % erfüllt hat.