Welche spezifischen Anforderungen werden an die Arbeitsgeräte und Vorrichtungen in privaten Räumlichkeiten gestellt, in denen regelmäßig Wildbret zerwirkt wird?
Es dürfen ausschließlich Einweg-Arbeitsgeräte verwendet werden, um eine Keimübertragung zwischen verschiedenen Wildstücken gänzlich auszuschließen.
Geräte müssen so beschaffen sein, dass das Kontaminationsrisiko minimiert wird, und Vorrichtungen zum Reinigen müssen aus korrosionsfesten Materialien bestehen.
Eine Desinfektion der Geräte ist nur bei sichtbarer Verschmutzung oder nach dem Zerwirken von krankheitsverdächtigem Wild zwingend erforderlich.
Arbeitsgeräte müssen aus unbehandeltem Hartholz gefertigt sein, da dieses natürliche Gerbstoffe zur Keimreduktion enthält.