Welche Merkmale definieren den Begriff „Handfeuerwaffen“ im allgemeinen Sprachgebrauch des Waffenwesens?
Schusswaffen, die aufgrund ihres Gewichts zwingend von zwei Personen bedient werden müssen, aber mobil einsetzbar sind.
Feuerwaffen, die von einer einzelnen Person getragen und abgefeuert werden können und in Lang- sowie Kurzwaffen unterteilt werden.
Nur Faustfeuerwaffen, die bauartbedingt für den einhändigen Schuss aus der Hand konzipiert sind.
Sämtliche Schusswaffen, die Projektile ausschließlich mittels kalter Gase oder Federkraft durch einen Lauf treiben.