Welche jagdrechtliche Regelung gilt für den Alpenschneehasen in Österreich?
Er unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern fällt ausschließlich unter die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes.
Er darf im Rahmen der allgemeinen Schusszeit für Feldhasen bejagt werden.
Er unterliegt dem Jagdrecht und ist vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar.
Er ist jagdbar, darf aber nur in alpinen Hochlagen über 2.000 Metern Seehöhe erlegt werden.