Eine Jagdhündin wird in einem 15 m2 großen Zwinger gehalten und erwartet in Kürze Welpen. Welche gesetzliche Anforderung ergibt sich daraus für die Mindestgröße der Bodenfläche des Zwingers?
Die Fläche muss auf mindestens 20 m2 vergrößert werden, da für die Welpen zusätzlich 5 m2 zur Mindestgröße erforderlich sind.
Die Zwingerfläche muss für jeden geborenen Welpen um jeweils 2 m2 zur Basisfläche von 15 m2 erweitert werden.
Die Fläche von 15 m2 ist ausreichend, da die Welpen in den ersten Wochen keinen zusätzlichen Platzbedarf haben.
Die Mindestgröße des Zwingers muss sich bei einem Wurf grundsätzlich verdoppeln, in diesem Fall also auf 30 m2.