Ein Landwirt besitzt eine Eigenjagd und ist gleichzeitig im Besitz einer gültigen Jagdkarte. In welcher rechtlichen Doppelrolle befindet er sich in Bezug auf sein Jagdgebiet?
Er ist lediglich Jagdausübungsberechtigter ohne jegliches Verfügungsrecht über das Jagdgebiet.
Er ist gleichzeitig Jagdverfügungsberechtigter und Jagdnutzungsberechtigter.
Er ist Jagdnutzungsberechtigter, während die Gemeinde zwingend Jagdverfügungsberechtigte bleibt.
Er ist Jagdverfügungsberechtigter, darf die Jagd aber rechtlich nur als Jagdgast ausüben.