Bei der Untersuchung der Organe eines erlegten Stück Wildes stellen Sie an der Lunge farbliche Veränderungen sowie eine auffällig raue Oberfläche fest. Wie ist dieser Befund gemäß der Fleischuntersuchungsvorschriften einzustufen?
Als typische postmortale Veränderung (Totenflecken), die durch die Lagerung des Wildkörpers auf der Seite entsteht.
Als bedenkliches Merkmal, das eine weitere Untersuchung durch einen Tierarzt oder die zuständige Behörde erforderlich macht.
Als harmlose Alterserscheinung, die bei älteren Stücken regelmäßig auftritt und keinen Einfluss auf die Genusstauglichkeit hat.
Als rein mechanische Beschädigung durch den Schusskanal, sofern keine Eiterherde sichtbar sind.