Welche konkrete Verpflichtung leitet sich aus den Grundsätzen der Hege in Oberösterreich ab, um das Leiden von krankem oder krank geschossenem Wild so gering wie möglich zu halten?
Die Verpflichtung zur Einstellung der Jagd im gesamten Bezirk für die Dauer der Suche.
Die Verpflichtung zur fachgerechten Nachsuche.
Die Verpflichtung zur sofortigen Meldung an die Veterinärbehörde vor dem ersten Suchen.
Die Verpflichtung, das Wild grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von 24 Stunden zu suchen.