Aus beruflichen Gründen haben Sie Ihren Hauptwohnsitz vorübergehend im Ausland. Welche Aussage ist richtig?
Sie müssen Ihre Waffen vorher zwingend an einen Berechtigten veräußern oder unbrauchbar machen lassen.
Sie müssen Ihre Waffenbesitzkarte zwingend bei der zuständigen Behörde abgeben.
Sie können Ihre Waffenbesitzkarte und Ihre Waffen behalten, aber der zuständigen Behörde notfalls Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen.