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Welche Aussage stimmt?
A
Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
B
Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
C
Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.
D
Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.