Welche Aussage stimmt?

A

Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.

B

Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.

C

Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.

D

Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.