Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

A

Ja, immer.

B

Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

C

Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.

D

Nein.