12 / 250
Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?
A
Ja, immer.
B
Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
C
Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
D
Nein.