Welche Aussage zur Aufbewahrung von Waffen durch Berechtigte ist richtig?

A

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad 1 erfolgt.

B

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.

C

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.