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Welche Aussage zur Aufbewahrung von Waffen durch Berechtigte ist richtig?
A
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad 1 erfolgt.
B
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
C
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.