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Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?
A
Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.
B
Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.
C
Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.
D
Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.