Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?
Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.
Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.
Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.
Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.