Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?

A

Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.

B

Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.

C

Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.

D

Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.