Was zählt zu den Jagdeinrichtungen?

Diese Frage nimmt Bezug auf § 30 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landesrechts Baden-Württemberg. Als jagdliche Einrichtungen werden hier bezeichnet: Ansitze, Jagdhütten, Futterplätze und ähnliche Jagdeinrichtungen.

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Fegestellen

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