Was zählt zu den Jagdeinrichtungen?
Ansitzschirme
Diese Frage nimmt Bezug auf § 30 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landesrechts Baden-Württemberg. Als jagdliche Einrichtungen werden hier bezeichnet: Ansitze, Jagdhütten, Futterplätze und ähnliche Jagdeinrichtungen.
Fuchsbaue
Suhlen
Salzlecken
Fegestellen