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Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber
A
neben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
B
neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.
C
neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.
D
neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.