Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber

A

neben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.

B

neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.

C

neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.

D

neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.