Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber
neben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.
neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.
neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.