Welche Anforderungen muss eine Fütterungskonzeption für Rehwild erfüllen?
Sie muss bei der obersten Jagdbehörde (Ministerium) angezeigt werden.
Sie muss von der oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium) genehmigt werden.
Sie muss bei der unteren Jagdbehörde (Landratsamt) angezeigt werden.
Sie muss die Ziele der Fütterung und die verwendeten Futtermittel benennen.
Sie muss eine Fläche von mindestens 1500 Hektar bejagbarer Fläche umfassen.