In Ihrem Revier gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?
Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.
Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
In eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
Eingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.